Ein Mailwechsel mit der Stiftung Tier im Recht aus der Schweiz
(Genehmigung zur Veröffentlichung liegt vor)
Von: MKI <[email protected]> An: [email protected] Betreff: Neues Tierschutzgesetz in der Schweiz-Würde-Zoophilie Antwort an: [email protected] Datum: Sun, 29 Jan 2006 19:00:55 +0100
> Sehr geehrte Damen und Herren von Tier im Recht.org, > sehr geehrter Herr Goetschel, > > ich habe mir das neue Gesetz in der Schweiz einmal provisorisch > angesehen, es gefällt mir recht gut, scheint wesentlich weiter zu > gehen als das in Deutschland, was ich begrüße. Vieles kommt natürlich > auch auf die Umsetzung an. Inwieweit diese von Interessengruppen > beeinflußt oder lahmgelegt werden kann, wird sich zeigen. Vielleicht > hat man es da in der kleinen Schweiz leichter als im eher > unübersichtlichen Deutschland. > > Aus eigener Betroffenheit hat mich natürlich der Teil interessiert, > wo auf die Würde des Tieres abgehoben wird. Sie meinen ja auf Ihrer > Webseite, sexuelle Beziehungen zwischen Menschen und Tieren würden > durch dieses Gesetz verboten. > > Die einschlägigen Paragraphen scheinen mir zu sein: > > §3 a. Würde: Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet > werden muss. Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine > Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen > gerechtfertigt werden kann. Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier > insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in > Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein > Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es > übermässig instrumentalisiert wird; > > Art. 26 Tierquälerei > 1 Mit Gefängnis oder mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich: > a. ein Tier misshandelt, vernachlässigt, es unnötig überanstrengt > oder dessen Würde in anderer Weise missachtet; > > Bis auf den Begriff "erniedrigt" gehe ich mit Ihnen konform, wer > einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht oder es in Angst > versetzt, egal in welchem Kontext, gehört bestraft. Bleibt zu hoffen, > daß das auch umgesetzt wird. > > Auch wer ein Tier erniedrigt, obwohl das ein Gummibegriff zu sein > scheint, beschreibt er doch die Geisteshaltung des Täters bei der > Tat, und wer will das nachweisen, sollte bestraft werden. > > Genau das trifft aber doch auf Zoophile gerade nicht zu. Wer ein > Gegenüber als geliebten Lebenspartner ansieht, der wird dieses Wesen > doch nicht erniedrigen wollen. Im Gegenteil. > > Eine anspruchsvolle Aufgabe für einen Richter das nachzuweisen, > sollte es wirklich einmal zu einem entsprechenden Prozeß kommen. > > Ein generelles Verbot sexueller Handlungen zwischen Menschen und > Tieren, wie Sie meinen, gibt das Gesetz meiner Ansicht nach jedoch > nicht her. > > Ich habe mir im Vorfeld einige Gedanken gemacht, um dem mir nicht > klar faßbaren Begriff "Würde" etwas näher zu kommen. > Diese können Sie bei Interesse nachlesen unter > > http://www.fifine.org/2.Ebene/tierzoowuerde.html > > Mit freundlichen Grüßen > Michael Kiok
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Von: <[email protected]> An: <[email protected]> Kopie an: "'Antoine F. Goetschel'" <[email protected]>, <[email protected]> Betreff: AW: Neues Tierschutzgesetz in der Schweiz-Würde-Zoophilie Datum: Fri, 3 Feb 2006 14:40:40 +0100
> Sehr geehrter Herr Kiok > > Besten Dank für Ihr Schreiben und Ihre Ausführungen unter > http://www.fifine.org/2.Ebene/tierzoowuerde.html, die wir mit Interesse > gelesen haben. Die Stiftung für das Tier im Recht befasst sich ebenfalls > bereits seit einiger Zeit mit dem Thema Zoophilie. In einem umfangreichen > Gutachten haben wir unsere Ansicht untermauert, wonach sexuelle Handlungen > mit Tieren - entgegen Ihrer Auffassung - per se gegen deren Würde > verstossen, die in der Schweiz bereits seit über zehn Jahren > verfassungsmässig geschützt ist. Unserer Meinung nach tangieren zoophile > Handlungen grundsätzlich die sexuellen Integrität (insbesondere die freie > Willensbildung und den Schutz vor sexueller Ausbeutung) der betroffenen > Tiere und stellen daher immer einen Verstoss gegen ihre Würde dar (vgl. auch > die Ausführungen zur Zoophilie auf unserer Homepage unter > www.tierschutz.org/tierundrecht/andere/strafrecht/einzelaspekte/zoophilie.ph > p). Der Umstand, dass Tiere sich offenbar nicht selten "freiwillig" an > sexuellen Handlungen mit Menschen beteiligen, tut dem im Übrigen keinen > Abbruch, da die Tiere in der Regel auf ein derartiges Handeln konditioniert > wurden, was wiederum nicht mit ihrer Würde vereinbar ist. > > Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage werden zoophile Handlungen in der > Schweiz mit Inkrafttreten des revidierten Tierschutzgesetzes (Art. 26 Abs. 1 > lit. a) aufgrund dieses Würdeverstosses richtigerweise unter Strafe > gestellt, und zwar unabhängig davon, ob ein Tier dabei physisch leidet oder > nicht. > > Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und > verbleiben mit freundlichen Grüssen > > STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT > Dr. iur. Gieri Bolliger > Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt > Wildbachstrasse 46 > CH - 8034 Zürich > Schweiz > Tel. +41 (0) 43 443 06 43 > Fax +41 (0) 43 443 06 46 > [email protected] > www.tierimrecht.org / www.tierschutz.org
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Von: MKI <[email protected]> An: <[email protected]> Betreff: Re: AW: Neues Tierschutzgesetz in der Schweiz-Würde-Zoophilie Antwort an: [email protected] Datum: Tue, 07 Feb 2006 21:31:51 +0100
> Sehr geehrter Herr Bolliger, > > > gelesen haben. Die Stiftung für das Tier im Recht befasst sich ebenfalls > > bereits seit einiger Zeit mit dem Thema Zoophilie. > Das ist mir bekannt. > > > > In einem umfangreichen > > Gutachten haben wir unsere Ansicht untermauert, wonach sexuelle Handlungen > > mit Tieren - entgegen Ihrer Auffassung - per se gegen deren Würde > > verstossen, die in der Schweiz bereits seit über zehn Jahren > > verfassungsmässig geschützt ist. Unserer Meinung nach tangieren zoophile > > Handlungen grundsätzlich die sexuellen Integrität (insbesondere die freie > > Willensbildung und den Schutz vor sexueller Ausbeutung) der betroffenen > > Tiere und stellen daher immer einen Verstoss gegen ihre Würde dar (vgl. auch > > die Ausführungen zur Zoophilie auf unserer Homepage unter > > www.tierschutz.org/tierundrecht/andere/strafrecht/einzelaspekte/zoophilie.ph > > p). > Den Text habe ich soeben gelesen. Der einzige Teil, der sich auf > sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren als solche bezieht > ist der Anfang des letzten Absatzes. > > "Zoophile Handlungen tangieren grundsätzlich die sexuellen Integrität > (insbesondere die freie Willensbildung und den Schutz vor sexueller > Ausbeutung) der betroffenen Tiere und stellen daher einen Verstoss > gegen ihre Würde dar. " > > Bedenklich finde ich in diesem Text das Wort "grundsätzlich". Es > bedeutet per definitionem, und diese Definition haben interessierte > Kreise (also Sie) gemacht. Sie ist bislang meines Wissens noch nicht > breit diskutiert und auf ihre Vernunftmäßigkeit geprüft worden. Bis > zum Beweis des Gegenteils halte ich diese Definition für ein > ausformuliertes Vorurteil. > > Wobei ich Ihnen zugestehe, daß die Gefahr des Einschränkens der > freien Willensbildung und der sexuellen Ausbeutung besteht. Das gilt > es zu minimieren. Kriminalisierung halte ich aber zu diesem Zweck für > ein untaugliches Mittel. Sie drängt das gesamte Phänomen Zoophilie > in den Untergrund, mit allen Chancen für eine Änderung der > Wertschätzung des Tieres sowie mit allen möglicherweise vorhandenen > Schattenseiten. > > Was sich unter denen, die sich mit Recht zoophil nennen, mittlerweile > als ethische Normen herausgebildet hat, eben das Tier nicht zu > zwingen und sich eher den Wünschen des Tieres unterzuordnen (hier > kann der Tierhalter das endlich mal), wird genauso von der Bildfläche > verdrängt wie die Verhaltensweisen von Menschen, die Tiere > bestenfalls als Triebabbaumittel ge(=miß-)brauchen. Diese und auch > jene zu verfolgen, die Tieren Leid antun, wird gerade durch die > Kriminalisierung des Sexualaktes zwischen Menschen und Tieren an sich > fast unmöglich. Es wird sich ein Untergrund aufbauen, an den keiner > mehr drankommt. Solche Untergrund-Szenen, in denen auch beliebige > Scheußlichkeiten vorkommen können, gibt es leider in anderen > Kontexten genug. (Hundekämpfe, Satanisten, politische und religiöse > Extremisten etc.) > > > Der Umstand, dass Tiere sich offenbar nicht selten "freiwillig" an > > sexuellen Handlungen mit Menschen beteiligen, tut dem im Übrigen keinen > > Abbruch, da die Tiere in der Regel auf ein derartiges Handeln konditioniert > > wurden, was wiederum nicht mit ihrer Würde vereinbar ist. > Hier tun sich zwei Fragen auf: > - woher wollen Sie wissen, daß Tiere in der Regel konditioniert > werden? > - ist Gewährenlassen Konditionierung? > > > Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage werden zoophile Handlungen in der > > Schweiz mit Inkrafttreten des revidierten Tierschutzgesetzes (Art. 26 Abs. 1 > > lit. a) aufgrund dieses Würdeverstosses richtigerweise unter Strafe > > gestellt, und zwar unabhängig davon, ob ein Tier dabei physisch leidet oder > > nicht. > Ob sie nach dem Text des Gesetzes wirklich unter Strafe gestellt > sind, habe ich in meiner letzen Mail schon bezweifelt, und richtig > (bzw zielführend) finde ich Kriminalisierung auch nicht, wie ich > hoffentlich verständlich in dieser Mail darglegt habe. > > > > > Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und > Nein, weitergeholfen haben Sie mir mit diesen Ausführungen nicht, im > Gegenteil, ich als Zoophiler habe im Zuge meiner Selbstfindung diese > und weitere Überlegungen bereits vor mehr als 10 Jahren angestellt, > bin allerdings zu anderen Ergebnissen gekommen: > > Um Tiere zu vor Eingriffen in die sexuelle Integrität und vor > sexueller Ausbeutung zu schützen muß > > - Zoophilie nicht kriminalisiert, > - Zoophilie in der Öffentlichkeit diskutiert und > - in der Gruppe der Zoophilen (und später in der Gesellschaft) eine > neue Ethik für den Umgang mit dem Tier erarbeitet und installiert > werden. > > Innerhalb der Gruppe der Zoophilen ist dies mittlerweile weitgehend > gelungen. Innerhalb der Gesellschaft nicht. Niemand gesteht Heim- und > Nutztieren sexuelle Selbstbestimmung zu. Künstliche Besamung, > Kastration, Tierzucht, Massentierhaltung, Tiertransporte, > Fleischkonsum allgemein - die Liste ließe sich fast beliebig > verlängern. Mit dem Hebel des emotionalen Themas Zoophilie ließe sich > da Einiges erreichen. Kriminalisierung der Zoophilie ist nur ein > Mittel, sich dem Problem Wert und Würde des Tieres nicht > wirklich zu stellen. > > Mit freundlichen Grüßen Michael Kiok
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Daraufhin kam keine Antwort mehr.