Eine kurze Betrachtung zur Würdelosigkeit zoophiler Kontakte
Tiersex sei würdeloses Handeln – hört man die Gegner unken. Wer dies behauptet, beweist, dass er wie allzu viele Menschen allzu leichtfertig mit dem Begriff Würde um sich wirft.
Einen der Hauptpunkte in der Diskussion um die Würde des Menschen – der Mensch darf nie vom individuellen, einzigartigen Subjekt zu einem austauschbaren Objekt degradiert werden – möchte ich außen vor lassen. Er ist für diese Betrachtungen hier nicht zwingend relevant.
In aller Kürze: Zum Thema Würde des Menschen gibt es (allerhand, aber hauptsächlich) zwei große Denkansätze. Zum einen wird eine angeborene Wesenswürde postuliert, mit der sich der Mensch von allem anderen abhebe. Egal wie er sich benimmt. Eine Art Wesensadel, den ihm niemand absprechen darf, den ihm, angeboren wie er definiert ist, gar niemand absprechen oder nehmen, den er sich nicht einmal selbst nehmen kann. Damit entwürdigt kein Handeln den Menschen als Wesen. Die angeborene Menschenwürde ist heutzutage aber nur noch schwer mit dem naturwissenschaftlichen Weltbild unserer Zeit zu vereinbaren. Zum anderen wird Würde als Gestaltungsauftrag betrachtet. Verstanden als ethisches Ideal und Auftrag, etwa Unterdrückung, Not und Ungerechtigkeit unter uns Menschen zu verhindern, oder, soweit schon vorhanden, zu beseitigen. Dabei Achtung vor sich selbst und seinem Nächsten zu leben. Diese Forderungen bleiben ohne religiösen oder weltanschaulichen Hintergrund verständlich. Doch bezieht sich jeder Diskussionsansatz stets nur auf den Umgang unter würdefähigen Wesen. Wozu das Tier – egal welchen Standpunkt man wählt – nicht gezählt wird. Sodass Handeln an einem minderwertigen Wesen niemals würdelos sein kann, da es selbst außerhalb jeder Betrachtungswürdigkeit steht. Bestenfalls kann solch Handeln bedenklich werden, wenn man damit Interessen anderer Menschen tangiert oder man sich dem Tier auf ein benutzbares Objekt reduziert (Austauschbarkeit) ausliefert. Womit man sich selbst die Würde raubte. Doch gerade ein solcher Unterordnungswille wird in den meisten diesbezüglichen Diskussionen dem Zoophilen ja gerade abgesprochen. Die Angriffe der Kritiker zielen stets in die Richtung, der Zoophile benutze das Tier zu seinem eigenen Vorteil, reduziere das Tier zwecks Triebbefriedigung auf ein Objekt menschlicher Begierde.
Alle Vertreter der unterschiedlichsten Vorstellung von Würde sind sich darin einig, dass Selbstbestimmung ein wesentliches Merkmal von Würde sei. Und unter Selbstbestimmung verstehe ich ebenfalls die Freiheit zur Bestimmung meiner sexuellen Ausrichtung. Weshalb man vielmehr den Menschen der hinter dem Vorwurf steht, Tiersex sei würdeloses Handeln, verurteilen muss. Lanciert er doch einen massiven Angriff auf einen essentiellen Teil der Würde des von ihm kritisierten Mitmenschen, in dem er ihm selbige absprechen möchte. Selbstbestimmung endet dort, wo sie Interessen anderer Menschen tangiert. Eine Prämisse, die vom Zoophilen ebenfalls berücksichtigt wird, da er sich einerseits nicht mit dem würdefähigen Menschen, sondern nur mit dem würdeunfähigen Tier beschäftigt, damit andererseits auch nicht die öffentliche Ordnung stört, da er im Stillen und nicht auf dem Marktplatz oder in der Fußgängerzone agiert.
Zeigt zudem nicht gerade der Mensch, der sein Tier als Ganzes akzeptiert und betreut würdevolles Verhalten? Weil er eben nicht in der üblichen verklemmten Manier die Sexualität seines Haustieres fürchtet, flieht und leugnet. Zeigt nicht gerade der Zoophile, der eine reale geschlechtliche Verbindung zu seinem Haustier pflegt in seinem Handeln eine würdevolle Erhabenheit? Er schlägt keine Kapriolen, natürlichstes Verhalten zu leugnen, sondern lässt es zu und partizipiert – sogar zum eigenen Vorteil – an ihm, ohne dadurch – wie der geistig instabile Mensch – seine Selbstachtung zu beschädigen, gar zu verlieren. Weiß er doch, dass er trotz all dieser Handlungen Mensch bleibt und das Tier, wenn auch enger Freund, so doch immer ein artfremdes Wesen bleiben wird. Ist nicht gerade diese erhabene Herablassung auf die Bedürfnisse eines dem Menschen anvertrauten, von ihm abhängigen Wesen Ausdruck würdevollsten Verhaltens? Doch der Mensch neigt dazu, zu verurteilen, was er nicht versteht, was er aus Unwissenheit nicht nachvollziehen kann oder aus mangelnder geistiger Flexibilität nicht nachvollziehen möchte. Aus diesem Grunde wurden auch Heilerinnen als Hexen verbrannt, Wissenschaftler der Blasphemie beschuldigt.
In der juristischen Auslegung gesellt sich das Problem hinzu, dass etwas menschenwürdig sein kann, wenn man es denn freiwillig tut. Es mag aber als unwürdig eingestuft werden müssen, wenn etwa der Gesetzgeber das gleiche anordnet. Hinzu kommt der Grundsatz, dass ein Teilaspekt menschlicher Würde darin zu finden ist, dass man zur Würde nicht gezwungen werden darf. Bezogen auf die Zoophilie heißt das: Mache ich diese Dinge freiwillig, ließe sich rein juristisch vielleicht darüber streiten, ob sie würdelos sind oder nicht. Wären wir alle zu zoophilen Handlungen gezwungen, wäre dies unbestreitbar würdelos. Im Falle freiwilligen Handelns kommt hinzu, selbst wenn Tiersex als würdeloses Verhalten eingestuft wäre, dann würde ein Verbot von Tiersex dem Zwang zu würdevollem Verhalten gleichkommen. Was aber der Würde das Fundament raubt. Ohne Widersprüche zu konstruieren, ist der Zoophilie über die Schiene Würde also auch in juristischer Auslegung kaum beizukommen.
Es ist ein Jammer, aber hochmoralische Denkmodelle können manchmal ganz praktisch zu äußerst schmerzhaften Ergebnissen führen …
(Nach den Gedanken von Franz Josef Wetz, Professor für Philosophie, zum Thema Würde des Menschen, von mir angewandt auf das Thema Zoophilie)
d’r hundskrueppl