Gieri Bolliger: Sexualität mit Tieren (Zoophilie) in Psychologie und Recht.
Eine Erwiderung.
Gieri Bolliger: Sexualität mit Tieren (Zoophilie) in Psychologie und Recht.
In: Psychologische Aspekte zum Tier im Recht, Tagungsband
Bern, Stämpfli, 2011, S. 63-121
Eine Erwiderung.
Teilweise direkte Bezüge auf den Originaltext, vielleicht stellt der Autor diesen einmal als File zur Verfügung.
1.2 Zoophilie
„Gemeint ist also eine auf Tiere konzentrierte sexuelle Präferenz. Diese kann sich in geschlechtlichen Handlungen äußern, aber auch in Vorlieben, die nur sekundär, manchmal sogar unbewußt der sexuellen Befriedigung des Menschen dienen.“
Streicheln oder Reiten sind gute Beispiele, wie fließend die Grenzen sind. Wer auf einmal einen Anteil Lust beim Streicheln eines Tieres verspürt ist zoophil, von der Reitbegeisterung pubertierender Mädchen ganz zu schweigen? (Siehe Anmerkung 6). Nach dem von Ihnen initiierten Gesetz müssen alle diese jungen Mädchen bestraft werden, weil sie eine (wohl meist unbewusst) sexuell motivierte Handlung mit dem Tier vornehmen.
2.1
Ein Grund für das Tabuisieren von erotischer Anziehung zwischen Mensch und Tier könnte das Abwehren eigener, als nicht zulässig empfundener Impulse sein.
2.2 Enttabuisierung im Internet
Wer nach animal sex sucht bekommt alle Seiten, die sich mit Tieren beschäftigen, alle, die sich mit Sexualität beschäftigen, alle, die sich mit der Sexualität der Tiere beschäftigen und auch viele, die Sex mit Tieren zum Thema haben. Zumeist Pornoseiten, die Geld für ihre Angebote nehmen. Wobei Tierpornographie mit der Realität zoophiler Beziehungen so viel zu tun hat wie Hardcore-Pornographie mit einem durchschnittlichen Eheleben, also wenig bis gar nichts. Das Material bedient tatsächlich voyeuristische Begierden, aber nicht die von Zoophilen, die haben das nach einer gewissen Zeit nicht mehr nötig, sondern die gelangweilter Nicht-Zoophiler.
Das Internet ist tatsächlich eine Plattform zur Identitätsstiftung für Gleichgesinnte. Die ist auch bitter nötig. Ich selber bin vor der Erfindung des Internet aufgewachsen und habe existentielle Krisen durchgemacht. Es gab niemanden, dem ich mich hätte anvertrauen können. Allein als Fremdkörper in einer feindlichen Umwelt ist kein schönes Leben. Zoophilie ist eine Spielart der Sexualität. Sie kann harmlos oder gefährlich sein, je nachdem, wie erfahren die Partner generell oder miteinander sind. Da sexuelle Handlungen, ob zwischen Menschen oder zwischen Menschen und Tieren nicht verhindert werden können, auch nicht in einem Polizeistaat, sind Sachinformationen wichtig und unverzichtbar. Der zumeist junge Zoophile muß aber auch bei der Eingliederung in die Gesellschaft begleitet werden, wenn er da Probleme hat, und die haben viele. Das kann zur Konsequenz haben, daß der Zoophile die Stärke entwickelt, seinen eigenen Weg zu gehen, aber auch, sein Gefühle als kurzfristige Faszination zu erkennen und doch eine gesellschaftlich anerkannte Sexualität zu leben.
Was die Pseudoliteratur angeht: Natürlich schreiben auch zoophile Autoren zoophile Erotik, wie Autoren anderer sexueller Orientierungen auch, es ist aber tatsächlich nicht jedem gegeben .
Daß sich Menschen mit ähnlichen Neigungen kennenlernen wollen ist nichts Besonderes, vielleicht kommt es dabei auch zu sexuellen Handlungen, ausgerechnet die möglicherweise nicht absolut objektive Frau Frey als Zeugin für eine mutmaßliche Untergrundszene von Tiersexparties zu bemühen ist allerdings gewagt.
Ich hätte mir an dieser Stelle eine Differenzierung der zoosexuellen Menschen zumindest grob in Zoophile, Beasties und meinetwegen auch Zoosadisten gewünscht.
3. Ausmaß
Wie viele Zoophile es gibt wird sich, so lange Zoophilie nicht als sexuelle Orientierung anerkannt ist und gefahrlos eingestanden werden kann, kaum mit annähernder Sicherheit ermitteln Iassen.
Ein Gedanke noch zu Kinsey und heute: Nicht nur die Menschen sind vermehrt in die Städte gezogen, auch das Verhältnis zum Tier hat sich damit verändert. Für Urmenschen und Bauern ist das Tier ein Mittel zum Überleben. Ein Mittel zum Zweck. Erfüllt es diesen Zweck nicht mehr, muß es weg. Die Kuh, das Pferd, Ziege, Schaf, alle muß der Bauer irgendwann umbringen (lassen), um seine eigene Existenz zu sichern. Der alte Hund wird im Wald erschossen, ein unnützer Fresser. Der Bauer kann es sich nicht leisten, die Tiere als Seinesgleichen anzusehen. Eine emotionale Beziehung aufzubauen, die nicht auf aeiner Hierarchie beruht, in der er selbst per definitionem die Spitze besetzt. Jedes Tier hat seinen Zweck, und sei es unter Anderem als Masturbationshilfe. Was dann auch nur ein weiterer Zweck ist. Nicht der sexuelle Kontakt verletzt meiner Ansicht nach die Würde des Tieres, sondern die Zuweisung eines Lebenszwecks durch den Menschen.
Heute leben wir mit den Tieren in einer zweigeteilten Situation: Auf der einen Seite die Nutztiere, die wir verstecken und deren Versachlichung wir bis in eine ungeahnte Höhe getrieben haben, andererseits die Tiere, mit denen wir in einem persönlichen bis familiären Verhältnis zusammenleben. Aus dem Ausnutzen ist eine Symbiose geworden. Die Steaks für Mensch und Hund kauft man im Supermarkt. Man geht zum Tierarzt und verschuldet sich dort auf Jahre hinaus falls nötig. Das Tier ist nicht Ersatz für ein Beziehung, es ist eine eigenständige Beziehung, selbst wenn Menschen zur Verfügung stehen und mit diesen eine Partnerschaft gelebt wird. Die Beziehung zum Tier ist oft tiefer als die zum Partner. Weil man mit dem Tier auf der emotionalen Ebene kommuniziert, zu der man sich beim menschlichen Partner erst durch dicke Schichten von Rationalisierungen und Kultur durchgraben muß. Sollte es bei solch einer Beziehung zu sexuellen Kontakten kommen, sehe ich die Würde des Tieres nicht verletzt. Hier wird dem Tier kein Zweck zugewiesen von einem gottgegeben höherwertigen Menschen. Hier ist das Tier gleich viel wert wie der Mensch. Und ergreift oft genug im entscheidenden Moment die Initiative.
Den Zoophilen wird konsequent unterstellt, auch auf Seite 73, sie würden Tiere „zu etwas verwenden“, was Machtmissbrauch und Verachtung impliziert. Das ist subjektiv und wahrscheinlich auch objektiv falsch. Vielleicht aber zudem auch gezielte Diskriminierung.
II. Betroffenenprofil und Motive.
1. Betroffenenprofil
Bemerkenswert ist nur der letzte Satz: „Überdurchschnittlich betroffen sein sollen aber beispielsweise auch Zoologen, Tierärzte, Tierpfleger und Tierschützer“. Wenn das unsere Freunde, die Aktivistinnen, lesen, fallen sie von
ihrer Ideologie ab.
2. Verwenden eigener und fremder Tiere
Davon abgesehen, daß der Begriff „Verwenden“ nicht paßt, weil er den emotionalen Aspekt nicht berücksichtigt und gewollt despektierlich ist, ist das Themen Fencehopping auch unter Zoophilen umstritten. Man muß da meiner Ansicht nach zwei Beziehungsebenen auseinander halten:
1) Tier und Zoo.
Wenn die sich verstehen und kein Zwang angewendet wird ist dagegen, wie gesagt meiner Ansicht nach, nichts einzuwenden.
2) Besitzer-Zoo
Verletzt wird hier das Bedürfnis des Besitzers zu herrschen. Er will bestimmen was „sein“ Tier macht: Fressen, schlafen, arbeiten, sich fortpflanzen, sterben. Das Tier wird nicht gefragt. Es wird verwendet. Daß ein Tier aber aus eigenem Willen und Motivation (welcher Art auch immer: Um eine langweilige Nacht aufzupeppen, um den Anderen in der Herde etwas zu beweisen…) sich mit einem gerade herumschleichenden Zoo einläßt macht ihn wütend. Er sieht nicht den Willen des Tieres, er sieht nur die unbefugte Verwendung seines Eigentums. Und er tut mir überhaupt nicht leid.
Es gibt aber heute auch immer mehr andere Besitzer. Menschen, die eine Beziehung zu ihren Tieren haben. Denen das Tier viel bedeutet, die sich Sorgen machen. Wie Zoos, nur ohne den sexuellen Aspekt. Und leider schleichen nicht nur freundliche Zoos nachts auf Weiden herum. Sondern auch Menschen, die den Tieren etwas antun wollen. Der Besitzer findet Fußabdrücke und lebt fortan in Panik, Angst und Haß. Er kann nicht wissen, welche Sorte Mensch dagewesen ist.
Und als Zoo kann man nicht wissen, welche Sorte Besitzer das Tier hat. Es sei denn, er macht ihn ausfindig und fragt. Ziemlich utopisch, aber nur so könnte man den Konflikt entschärfen. Bis dahin sollte man das Fencehoppen möglichst lassen.
Was das Überlassen von Tieren unter „Betroffenen“ angeht, so zeigt der Autor wieder einmal, daß er fest im anthropozentrischen Weltbild verwurzelt ist. Er kann sich nur ein Entscheiden über den Kopf des Tieres hinweg vorstellen. So aber ist es nicht. So etwas kommt vor, wo Tiere und Menschen sich kennen. Hunde und Pferde sind nicht monogam. Warum sollten die dazugehörigen Menschen es sein. Daß Frau Frey im Internet einen Tierverleihdienst zu sexuellen Zwecken vermutet ist nicht weiter verwunderlich, wenn man ihre Schriften kennt, es eignet sich aber gut als Überleitung zu Pornotheatern und Tierbordellen, wobei wir wieder glücklich in der Schmuddelecke angekommen sind. Aber da mussten wir ja auch hin.
3. Ursachen
Jeder Zoo ist anders. Stimmt.
3.1 Psychische Befunde.
Wenn ich mich recht erinnere muß eine Paraphilie Leid erzeugen, sonst ist sie nur eine nicht krankhafte Normabweichung. Die Leiden von Zoophilen entstehen aber durch die Gesellschaft, nicht durch die Zoophilie an sich.
3.2 Ersatzbefriedigung
Sexuelle Handlungen mit Tieren mögen in manchen Fällen eine Ersatzbefriedigung sein. Das ist aber noch keine Zoophilie. Zoophilie ist nicht nur mit Emotionen verbunden, sie ist wohl auch eine Lebenseinstellung.
Frühe Prägung: Die Beobachtung stimmt, bei der Analyse fehlt allerdings wiederum der emotionale Aspekt. Daß Alkohol die Hemmschwelle herabsetzt ist allerdings nicht spezifisch für Zoophile.
3.3 Starke Emotionen
stimmt. Die Gibt es.
a) Zoosadismus
Ist was Scheußliches und der Autor widmet ihm zwei ganze Seiten. Was die Rezeption in der Gesellschaft widerspiegelt. 1000 Zoos leben in einer harmonischen Beziehung, 1 Zoosadist verdirbt das Image.
b) „Tierliebe“
Der widmet der Autor nur eine halbe Seite. Ich gehe im Gegensatz zum Autor davon aus, daß eine emotionale Verbundenheit besteht. Daß manche Zoos ihren Hunden gegenüber zu Waschlappig sind kann man beobachten. Das Streben nach Dominanz ist bei Zoos unterdurchschnittlich ausgeprägt, das wurde nachgewiesen (Beetz). Das ist im Umfang mit Hunden nicht immer gut.
aa) Selbstverständnis von Zoos
Das soll als aa) ja wohl hoffentlich kein Unterpunkt zu a) Zoosadismus sein. . .
Also hunderte entsprechende Websites wäre ja schön, im deutschen Sprachraum sind es vielleicht 10. Wobei detaillierte Beschreibungen sexueller Praktiken zur Vermeidung von Unfällen sinnvoll wären aber wegen der Straf- und Jugendschutzgesetze in Deutschland nicht erlaubt sind. Und natürlich kann man Ideologie nur mit Ideologie bekämpfen
Der Punkt mit den geheimnisvollen Codes hat sich übrigens überlebt. Sie kommen aus den Frühzeiten des Internet und werden kaum noch verwendet.
bb) Vermeintliches Einvernehmen
Ich fasse mal zusammen: Wir kommen von „Auch Tiere können Zoos lieben“ über „alles Dressur und interartlicher Kommunikationsbarriere“ zu „Tiere können keinen anzeigen“.
Meine Beobachtung: Tiere sind keine Reiz-Reaktions-Maschinen. Eine Dressur im klassischen Sinne ist nicht erforderlich. Wenn das Tier nicht will oder beim ersten Ausprobieren merkt, daß er oder sie das nicht mag, dann ist das eben so. Ist es aber angenehm, will Tier Wiederholung. Und auch für die Tiere scheint Sex mit Menschen auf einer anderen Ebene zu liegen als Sex mit Artgenossen. Der Effekt, daß sich ein Tier nur noch für Menschen interessiert tritt nicht sehr oft auf und dann erst nach Jahren. Und selbst wenn: Welches Tier darf heute schon noch mit Artgenossen Sex haben?
2. Rechtslage in der Schweiz.
2.1. Tierschutzgesetz von 1981
Die Rechnungen kann ich nicht ganz nachvollziehen, es zeigt sich nur, daß der Autor jeden, auch den gewaltfreien, sexuellen Kontakt für unrechtmäßig hält – bliebe zu fragen, warum.
2.2.a Ungenügender Rechtsschutz als Ausgangslage
Der Autor beschreibt die frühere Rechtslage mit unangemessen emotionalem Vokabular. Ohne in eine juristische Detaildiskussion einsteigen zu wollen, zu der mir auch die Ausbildung fehlt, halte ich es nicht für zwingend, daß wenn der Gesetzgeber in der Schweiz Gewalt gegen Tiere und Pornographie mit Tieren verboten hat, daraus in dem angeführten „Erst-Recht-Schluß“ daß deswegen erst recht jeglicher, auch ein gewaltfreier, sexueller Kontakt zwischen Tier und Mensch zu missbilligen Absicht der Gesetzgebung war. Verboten wurden Gewalt und Pornographie. Diese nicht als unabhängig vom sexuellen Mensch-Tier-Kontakt zu sehen scheint mir eine willentliche Interpretation des Autors zu sein. Es ist bedauerlich, daß die in einem Gutachten ausgedrückte Meinung dieses Autors nun ein Gruppe von Menschen in der Schweiz zu Kriminellen macht, die keine Gelegenheit hatte, ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben.
b) Geschütztes Rechtsgut: Tierwürde.
Jetzt wird es interessant: Die Begründung. Der Staat hat keine Sittengesetze zu machen – dem stimme ich zu. Will man, daß er doch eines macht, muß man ihm das mit einer möglichst logisch anmutenden Begründung unterjubeln. Kurz vor Redaktionsschluss, damit auch keiner sich gründlich Gedanken darüber machen kann.
Also griff der Antor auf die Würde des Tieres zurück. Verwirklicht durch den ethischen Tierschutz, dem die Fürsorgepflicht des Menschen zugrunde liegt, die ihm ausgelieferten Tiere verantwortungsvoll zu schützen.
„Als empfindungs- und leidensfähige Mitgeschöpfe sind sie nicht im Interesse des Menschen, sondern vielmehr um ihrer selbst willen in der Welt und zu achten. Das Würdekonzept schützt Tiere in ihrem Selbstzweck, indem es die generelle Respektierung ihrer physischen und psychischen Integrität gebietet, und untersagt, sie als bloße Mittel zur Befriedigung menschlicher Interessen zu verwenden.“
Dieses Zitat könnte von einem Zoophilen stammen, der ein Tier als ein ihm wichtiges gleichberechtigtes Gegenüber ansieht, nach dessen (auch sexuellen) Wünschen er sich richtet, wo immer die Gesellschaft ihm den Freiraum dazu läßt.
Weiter im Zitat: „Dies geht weit über den durch Art. 4 Abs. 2 TSchG sichergestellten Schutz vor ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten hinaus.“
Und mit dem Wort ungerechtfertigt entlarvt sich das hier vorgestellte Konzept des ethischen Tierschutzes als enttäuschende Mogelpackung. Denn welche Beeinträchtigung gerechtferigt ist entscheidet immer noch der Mensch. Und zwar, wie wir leider alle wissen, anhand seiner eigenen Interessen. In den seltensten Fällen anhand der Interessen des Tieres.
Wie sehr Autor und Gesetzgeber im anthropozentrischen Weltbild verhaftet sind sieht man auch daran, daß Belastung des Tieres gegen den Nutzen für den Menschen abgewogen werden muß. Sie wird nicht verboten, sie wird beurteilt. Natürlich anhand des Nutzens für den Menschen. Das ist keine Ethik, das ist Utilitarismus. Einige Handlungen werden per se als nicht verhältnismäßig definiert, auch sexuell motivierte Handlungen. Was sogar Sinn macht, wenn man den Zoos auch unterstellt, sie würden wie man selber die eigenen Interessen in den Vordergrund stellen. Dem ist jedoch in der Regel nicht so. Selbst die Wissenschaft hat festgestellt, daß Zoos eine geringere Neigung zur Dominanz haben als die Durchschnittsbevölkerung. Die Würde des Tieres wird dort verletzt, wo dem Tier vom Menschen ein Zweck zugewiesen wird. Nahrungslieferant, Modeaccessoire, und auch ausschließlich Mittel zur sexuellen Befriedigung. Die Würde des Tieres wird nicht verletzt, wenn sich zwei Wesen verstehen und Dinge zusammen unternehmen, die im Erfolgsfall für beide angenehm sind.
bb) Sexuelle Integrität als Teilaspekt der Tierwürde.
Dem Anfang der Ausführungen kann ich zustimmen. Fazit „Ob die sexuelle Integrität eines Tieres beeinträchtigt ist hängt in erster Linie davon ab, ob der Geschlechtskontakt mit einem Menschen seinem freien Willen entspricht oder nicht.“ Schwierig wird es mit dem nächsten Satz: „Für ein echtes Einverständnis zu einer Intimbeziehung müssen bei sämtlichen Beteiligten das entsprechende Bewusstsein, das Wissen über die Vorgänge und ein darauf gerichteter Wunsch vorhanden sein.“ Nicht mal bei einem Menschen kann die moderne Wissenschaft das Bewusstsein definieren. Also ist jeder Mensch ungeeignet für eine Intimbeziehung – das kann nicht sein. Das Argument, wir könnten nicht wissen, was Tiere beim Geschlechtsakt denken ist ein anthropomorpher Fehlschluß. Ein Mensch kann zwar mit Sprache ausdrücken, was er denkt, aber er kann sich unter dem kulturellen Überbau seiner Moralvorstellungen nicht einmal sicher sein, ob er wirklich seine originären Gefühle empfindet. Geschweige denn, daß er diese dann auch kommuniziert. Ein Tier hat die Möglichkeit, seine in diesem Moment auftauchenden Gefühle zu empfinden, sie durch Körpersprache auszudrücken und ihnen gemäß zu handeln – auszuweichen, sich zu wehren, oder eben auch passiv zu bleiben oder aktiv mitzuwirken. Entscheident ist, daß der Mensch diese Äußerungen des Tieres respektiert und sich nicht aufdrängt, wenn er gerade nicht willkommen sein sollte. Vom Tier zu verlangen, die Konsequenzen seines Tuns auf Jahre hinaus vorauszudenken wird dem Tier nicht gerecht und ist somit als ohnehin nur für den Menschen wichtige Gedankenkonstruktion untauglich.
Völlig inkonsequent ist es allerdings, die Tierwürde durch Regeln der menschlichen Gesellschaft zu relativieren. Schlachten, künstlich befruchten und alles was gegen die Tierwürde und den Willen des Tieres verstößt ist durch die Gesellschaft legitimiert und deswegen rechtlich erlaubt?
Das ist Opportunismus in Reinkultur und macht das ganze Konzept unglaubwürdig.
c) Tatbestandsmerkmale
aa) Sexuell motivierte Handlungen mit Tieren
Da spricht jetzt der Jurist und ich bin keiner, hanebüchen finde ich allerdings, daß eine Tat strafbar ist wenn sie weder aus der subjektiven Sicht des Täters noch des Opfers, sexuell ausgerichtet ist, aber für einen unbeteiligten objektiven Beobachter einen eindeutigen intimen Bezug aufweist.
Das ist doch hirnrissig. Außerdem gibt es keine objektiven Beobachter.
Noch verrückter wird es, wenn bei sexuellen Handlungen auf die Motivation abgestellt wird. Solange man keine Gedankenpolizei einführt wird man so nur Täter und Opfer erzeugen, vermutlich mit Hilfe von „objektiven“ Beobachtern, aber weder der Tierwürde noch der Gerechtigkeit weiter helfen. Witzig ist die Forderung, das Gesetz auch auf Wirbellose auszuweiten. Ich kenne viele Zoos, aber ein Quallenzoo ist nicht darunter…
Den Rest des Artikels kann man grob zusammenfassen: Aufruf zum Denunzieren, konsequente Darstellung von Zoophilie als Gewalttätigkeit, Unzulässige Verknüpfungen von Zoophilie, Pädophilie und Lustmördern, wenn Zoophile ihre Tiere verletzt haben bringen sie sie lieber um als zum Tierarzt zu gehen, die alte Leier, nichts Neues.
Nochmal: Wer Tiere quält ist nicht zoophil.
Gewarnt wird dann noch vor den von Zoos betriebenen nicht kommerziellen Webseiten. Ich betreibe eine solche. Sie hat tatsächlich die Aufgabe, Zoophilen und auch Nicht-Zoophilen eine Diskussionsplattform zu bieten.
Irgendwie fehlt hier d) aber egal, e) Fazit
Im Fazit rechtfertigt der Autor sein wackliges Gedankengebäude und ruft zu operativer Hexenjagd auf, damit man die Willkürlichkeit in seinen Prämissen und seinen Schlüssen übersieht.
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