Auf der u.a. Seite von VTL werden eine ganze Reihe interessanter Daten zusammengetragen.
http://www.verschwiegenes-tierleid-online.de/daten.htm
Soweit ok, nur werden in der unten aufgeführten Passage recht polemische Statistikspielchen betrieben. Und es stört mich etwas, daß Quellen, die auf einem Personenkreis beruhen, der aus Gerichtsakten oder Tierkliniken besorgt wurde (Weidner, Grassberger), in einem Atemzug genannt werden mit den Teilnehmern der Studie von Frau Beetz, die sich freiwillig zur Verfügung gestellt haben und bei der man von einem geringeren Anteil von Psychopathen ausgehen darf. Was die Ergebnisse auch bestätigen.
Nun weitere Bemerkungen:
Kursiv ist der Bezugstext, normal sind meine Anmerkungen.
Eine freiwillige internationale Internet-Befragung (BEETZ: 2002) von 113 Männern und 3 Frauen, gibt – bezogen auf diesen speziellen „zoophilen“ Personenkreis- einige Aufschlüsse über die Häufigkeit sexueller Übergriffe auf fremde Tiere:
76,1% der befragten Männer (und keine der Frauen) haben zumindest einmal sexuelle Handlungen mit fremden Tieren ohne das Wissen des Besitzers vollzogen (BEETZ, S. 280). Wieviele fremde Tiere insgesamt betroffen sind und um welche Tierarten es sich bei den verletzten Tieren vorrangig handelt, geht aus der Untersuchung nicht hervor.
Man beachte das „zumindest einmal“. Das kann bedeuten, daß drei Vierte der befragten Personen einmal sexuellen Kontakt hatten, und das mit einem Tier, das einem Anderen gehörte. Oder, daß drei Viertel der Befragten seit Jahrzehnten sexuelle Kontakte mit Tieren haben, und einmal in jungen Jahren mit einem Tier, das einem Anderen gehörte. Beides Statistik, aber andere Propaganda. Von Verletzungen ist hier übrigens keine Rede, von Wissen des Besitzers auch nicht, und von der Frage, ob man ein fühlendes Wesen überhaupt „besitzen“ darf, schon gar nicht. Wäre aber mal ganz interessant zu diskutieren.
5,3 % der insgesamt befragten Männer (113) und keine der Frauen haben nach eigenen Angaben mindestens ein Tier bei der Ausübung der sexuellen Praktiken verletzt (BEETZ, S. 279).
Ob es sich bei den verletzten Tieren um eigene und/oder fremde Tiere handelt, wird in der Untersuchung nicht unterschieden. Wie viele Tiere insgesamt verletzt wurden und ob es sich um tierschutzrelevante Verletzungen nach § 17 bzw. §18 handelte, bleibt offen.
Das ist, mit Verlaub, falsch. Sie hätten den Text lesen sollen. Siehe unten.
Zusammengefaßt läßt sich sagen: Von den 78 Männern (76,1%), die sexuelle Handlungen mit fremden Tieren vollzogen haben, haben demzufolge maximal 6 Männer (5,3%) fremde Tiere u.U. tierschutzrechtlich verletzt und u.U. eigentumsrechtlich eine Sachbeschädigung des Tieres begangen. Die übrigen (mindestens) 72 Männer haben sich –laut gegenwärtiger Rechtslage- durch ihre sexuellen Handlungen mit einem fremden Tier tierschutzrechtlich nicht strafbar gemacht.
u.U. heißt wohl unter Umständen. Das ist das Kreuz mit Statistik: sie sagt nicht sehr viel über konkrete Fälle aus. Daher muß man Anmerkungen machen, was Frau Beetz in ihrer Studie auch getan hat. (Seite 279) Ich erlaube mir mal der Genauigkeit halber, die entsprechende Passage zu zitieren (Übersetzung von mir):
„Dem Tier beim Sex wehtun oder es verletzen (Frage 31) Diese Frage untersuchte, ob die Teilnehmer jemals irgendwelche Schmerzen oder Verletzungen dem Tier beibrachte, während sie Sex mit ihm hatten, und falls ja, wie das passierte.
Die männlichen Teilnehmer: Sechs Männer (5,3%) berichteten, daß sie einem Tier Schmerzen oder Verletzungen bei sexuellen Handlungen zugefügt hatten, während 107 Männer (94,7%) angaben, daß sie dies nicht getan hatten.
Drei Männer beschrieben ähnliche Szenarien: daß es versehentlich beim Geschlechtsakt mit einer Hündin (N=2) geschehen sei, ein Mann spezifizierte die Tierart nicht weiter. Der Geschlechtsakt/die sexuelle Handlung bereitete dem Hund/Tier Schmerzen und die Männer beendeten diese sexuelle Handlung, als sie das bemerkten.
Ein weiterer Mann berichtete, daß er bei einer Hündin eine vaginale Infektion verursacht hatte, und ein Mann gab nur an, daß es nicht seine Absicht gewesen sei und daß er das Tier nicht gut kannte. Die Antworten der meisten Männer implizierten, daß sie einem Tier nicht absichtlich eine Verletzung verursacht hatten.“
So. Vier von Hundert befragter Personen haben ihrer Partnerin einmal in der Geschichte des Sexuallebens der Person versehentlich wehgetan. Eine von hundert Personen hat in der Geschichte seines Sexuallebens der Partnerin eine Infektion angehängt. Einer hat im Laufe der Geschichte seines Sexuallebens einer Partnerin, die er nicht gut kannte, versehentlich wehgetan.
Ohne mich weiter mit Statistiken zu befassen wage ich die Behauptung, das das im Rahmen zwischenMENSCHlicher Sexualkontakte liegt, eher darunter.